Unterricht in "Deutsch als Zweitsprache (DaZ)"
An der Schule Guggenbühl erhalten Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Erstsprache DaZ-Unterricht, wenn der Förderbedarf gemäss einer Sprachstandserhebung mit dem Instrumentarium «sprachgewandt» und einer Standortbestimmung ausgewiesen ist.
- DaZ im Kindergarten: Mindestens 2 Lektionen
- DaZ-Aufbauunterricht in der 1.– 6. Klasse: Mindestens 2 Lektionen
- DaZ-Anfangsunterricht für Schülerinnen und Schüler, die in der 1. Klasse ohne oder mit geringen Deutschkompetenzen neu zuziehen: Mindestens 5 Lektionen
Der DaZ-Unterricht erfolgt integrativ
Die Förderung im DaZ-Unterricht ist auf das Lernen im Regelunterricht ausgerichtet.
Der DaZ-Unterricht orientiert sich an einem ausgewählten Thema der Regelklasse bzw. es findet eine gemeinsame Absprache bezüglich den ausgewählten Lerninhalten statt.
Entlassung aus dem DaZ-Unterricht
Schülerinnen und Schüler werden aus dem DaZ-Unterricht entlassen, sobald sie mit Lerngewinn dem Regelunterricht folgen können. Die DaZ-Entlassung erfolgt gemäss den Kriterien des Instrumentariums «sprachgewandt».
Zum Zeitpunkt der Entlassung aus dem DaZ-Unterricht können die Schülerinnen und Schüler noch nicht fehlerfrei Deutsch. Ihre Sprachförderung ist mit der Entlassung aus dem DaZ-Unterricht nicht abgeschlossen, sondern erfolgt weiterhin im Rahmen eines sprachbewussten Regelunterrichts für alle Schülerinnen und Schüler.
Für Schülerinnen und Schüler, die ins 5. Jahr DaZ-Unterricht kommen, braucht es vom Klassenteam einen Antrag an die Schulleitung. Die Bewilligung obliegt der Schulleitung bzw. der Leitung Bildung.
Eine Wiederaufnahme in den DaZ-Unterricht ist möglich, falls der DaZ-Unterricht gemäss «sprachgewandt» wieder ausgewiesen ist und unter Einhaltung des Verfahrens zur Zuweisung zum DaZ-Unterricht.
Die Eltern haben ein Mitspracherecht beim Entscheid über den DaZ-Unterricht (Eintritt, Entlassung, allfälliger Wiedereintritt).
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